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Kandidaten-Adressen müssen nicht mehr veröffentlicht werden
Die Bürgerinitiative Ansbacher Parteiloser begrüßt die Änderung vom 18.11.2019 der Wahlordnung für die Gemeinde- und Landkreiswahlen (GLkrWO). Bei den letzten Kommunalwahlen 2014 in Bayern wurde bei der Bekanntgabe der Kandidatur und bei der Veröffentlichung der Wahlergebnisse die komplette Adresse der Kandidatinnen und Kandidaten öffentlich bekanntgegeben. Viele Parteien und Wählervereinigungen beklagen aktuell, dass es immer schwieriger …