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Einschränkungen Feuerwerk und Böller an Silvester
Die BAP beantragt für die Zeit um den Jahreswechsel folgende Einschränkungen zu erlassen: Das Abfeuern von Feuerwerkskörper und Böller jeder Art ist in dem gekennzeichneten Gebiet (siehe beiliegenden Plan) im Bereich der Innenstadt von Ansbach nicht erlaubt. Im Umkreis von 500 Meter vom Tierheim am Haldenweg, von Reitvereinen und der Raubtierstation in Wallersdorf sind hochfliegende …